Hier finden Sie eine Auswahl der Infos des BBB. Weitere Infos des Bayerischen Beamtenbundes finden Sie auf seiner Homepage. Besoldungsanpassung: BBB steigt in Verhandlungen mit Finanzminister ein Fahrenschon kündigt Maßnahmen in 2012 an(18.05.2011) Wie angekündigt, traf heute der neu gewählte BBB-Vorstand mit Finanzminister Georg Fahrenschon zu einem bereits im März verabredeten Spitzengespräch zusammen. Erklärtes Ziel war es, zeitnah zur Steuerschätzung die mit dem Doppelhaushalt 2011/2012 verabschiedeten Sparmaßnahmen erneut zu diskutieren. An vorderster Stelle stand dabei die Anpassung der Besoldung der bayerischen Beamtinnen und Beamten. Dabei wurden alle Einzelheiten und Facetten der Problematik intensiv erörtert. Ministerrat beschließt 12-monatige Wiederbesetzungssperre BBB: Das ist mehr als kontraproduktiv!(28.09.2010) In seiner heutigen Sitzung hat das Kabinett beschlossen, dass die Wiederbesetzungssperre – die Zeit, für die frei werdende Beamtenstellen nicht besetzt werden dürfen – von drei auf 12 Monate verlängert werden soll. „Das läuft dem Grundgedanken des Neuen Dienstrechts in Bayern gänzlich zu wider und schwächt die Verwaltung nachhaltig“, kritisiert Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB). „Wir halten das für den falschen Weg!“ Wenig Fehlzeiten bei bayerischen Staatsbediensteten BBB: Öffentlicher Dienst hoch motiviert! (23.08.2010) „Die gute Fehlzeitenquote zeigt, dass die Beschäftigten des bayerischen öffentlichen Dienstes trotz teilweiser schwieriger Rahmenbedingungen hoch motiviert sind“, kommentiert Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB), das Ergebnis des von Finanzminister Georg Fahrenschon mit heutiger Pressemitteilung bekannt gegebenen Fehlzeitenberichts 2009. Danach ist die Zahl der krankheitsbedingten Fehlzeiten der Beschäftigten des Freistaats auch 2009 wieder gewohnt niedrig. „Diese Motivation darf aber nicht durch leichtfertige Sparmaßnahmen für haushaltspolitische Probleme, die die Beschäftigten nicht zu vertreten haben, aufs Spiel gesetzt werden!“, mahnt Habermann. ...zum vollständigen Bericht des BBB Neues Dienstrecht vom Landtag verabschiedet BBB: Jetzt geht´s los!(14.07.2010) Das Neue Dienstrecht in Bayern wurde heute in letzter Lesung vom Bayerischen Landtag verabschiedet. Damit ist es beschlossene Sache: Die bayerischen Beamtinnen und Beamten starten das Jahr 2011 mit gänzlich neu geregelten Beschäftigungsbedingungen. Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB): „Jetzt kann´s los gehen!“ Die letzten Hürden stünden noch bevor, um die grundlegende Zielsetzung des Gesetzes, die Verstärkung des Leistungsgedankens, zu verwirklichen. Viele Vorschriften erfordern noch eine untergesetzliche Ausgestaltung in den einzelnen Ressorts. „Darauf werden wir ein Auge haben“, verspricht Habermann. ... zum vollständigen Bericht des BBB Jährliche Sitzung des Hauptausschusses des Bayerischen Beamtenbundes BBB: Mit Schwung und ohne Verzögerung in Neues Dienstrecht starten!(17.06.2010) Als bundesweit einmaliges Werk bezeichnete Rolf Habermann, Vorsitzender des Bayerischen Beamtenbundes (BBB), den derzeit dem Landtag zur Endberatung vorliegenden Entwurf eines Neuen Dienstrechts in Bayern. Anlass ist die heutige Zusammenkunft des BBB-Hauptausschusses, bei dem neben den Vertretern der verschiedenen Landtagsfraktionen auch der Bayerische Staatsminister der Finanzen Georg Fahrenschon und Landtagsvizepräsident Reinhold Bocklet anwesend sind. ... zum vollständigen Bericht des BBB Altersteilzeit auch in Zukunft notwendig!München, 08. Mai 2008 Der Bayerische Beamtenbund (BBB) spricht sich für eine Verlängerung der Altersteilzeit im bayerischen öffentlichen Dienst aus. Anlass ist der kürzliche Beschluss des SPD-Präsidiums, mit dem sich die Partei für eine Fortführung der bis Ende 2009 befristeten Regelungen ausgesprochen hat. ...zur vollständigen Pressemeldung des BBB Ministerpräsident Beckstein in Sachen "Nachschlag" für die bayerischen Beamten gesprächsbereit München, 08. Mai 2008 - Nach dem Tarifabschluss für die Arbeitnehmer des Bundes und der Kommunen am 31. März hatte der BBB einen Nachschlag für das Jahr 2008 auch für die bayerischen Beamtinnen und Beamten gefordert (siehe dazu unsere Meldung vom 4. April 2008). Diese hatten zum 1. Oktober 2007 eine Besoldungsanpassung in Höhe von 3% erhalten. Ministerpräsident Beckstein teilte dem BBB in einem Schreiben nunmehr seine Gesprächsbereitschaft dazu mit. Sobald die Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung vorliegen, wird ein Gespräch terminiert. BBB-Hauptvorstand beschließt Anträge zu den Eckpunkten der Dienstrechtsreform Vorstandsgespräch mit Staatsminister Erwin Huber
München, 07. Mai 2008 - Der BBB-Hauptvorstand hat in seiner gestrigen Sitzung die Anträge des BBB im Zuge des Beteiligungsverfahrens zu den Eckpunkten der Dienstrechtsreform einstimmig beschlossen. Die Stellungnahme des BBB wird in den nächsten Tagen erarbeitet und dann unverzüglich bekannt gegeben werden. In einem unmittelbar nachfolgenden Spitzengespräch hat der BBB-Vorstand die zuvor vom Hauptvorstand beschlossenen Positionen gegenüber Staatsminister Erwin Huber und den Beamtinnen und Beamten der Dienstrechtsabteilung des Finanzministeriums vorgetragen. ... zum vollständigen Bericht des BBB Der BBB - Chef in den Medien: Rolf Habermann begrüsst die Eckpunkte der Dienstrechtsreform Aber :"Die Grossbaustelle Arbeitszeit bleibt"München, 25. April 2008 - Im Interview mit dem Münchner Merkur vom 23. April 2008 zeigte sich BBB-Vorsitzender Rolf Habermann mit den Eckpunkten der Dienstrechtsreform zufrieden. Das Vorgelegte decke sich weitgehend mit den Vorstellungen des BBB. Besonders freue er sich darüber, dass die Leistungsanreize auf der einen Seite nicht mit Kürzungen auf der anderen Seite ausgeglichen würden. ... zum vollständigen Bericht des BBB Anpassung der Wegstreckenentschädigung An den Bayerischen Staatsminister der Finanzen Herrn Erwin Huber, MdL Postfach 22 00 03 80535 München PER TELEFAX 17.01.2008 Erhöhung der Wegstreckenentschädigung Sehr geehrter Herr Staatsminister, bei unserem Gespräch am 16.01.2008 habe ich u. a. das Anliegen des Bayerischen Beamtenbundes auf Erhöhung der Wegstreckenentschädigung angesprochen. Dabei äußerten Sie grundsätzlich Verständnis für das Anliegen des Bayerischen Beamtenbundes, erklärten jedoch, dass Sie erhebliche Bedenken hätten dem Anliegen nachzukommen, weil dadurch eine steuerliche Ungleichbehandlung mit Arbeitnehmern außerhalb des öffentlichen Dienstes entstünde. Bei nochmaliger intensiver Überprüfung der steuerlichen Grundlagen für die Besteuerung von Wegstreckenentschädigungen kommt der Bayerische Beamtenbund zu dem Ergebnis, dass sich bei einer Anhebung des km-Satzes im Prinzip keine andere steuerliche Ungleichbehandlung ergibt, als sie bisher vorliegt. Nach § 3 Nr. 13 EStG sind die aus öffentlichen Kassen gezahlten Wegstreckenentschädi-gungen unabhängig von ihrer Höhe steuerfrei. Nach § 3 Nr. 16 EStG können dagegen Vergütungen, die ein Arbeitnehmer außerhalb des öffentlichen Dienstes von seinem Arbeitgeber zur Erstattung von Fahrtkosten für die Benutzung eines eigenen Fahrzeugs erhält, bis zu dem Betrag steuerfrei gezahlt werden, der den tatsächlichen anteiligen Aufwendungen des Arbeitnehmers für sein Fahrzeug entspricht. Der Arbeitnehmer muss dazu für einen Zeitraum von 12 Monaten einen Kilometersatz errechnen, der sich aus den Gesamtkosten des von ihm gestellten Fahrzeugs ergibt. Nur dann, wenn ein solcher Nachweis nicht geführt wird, greift die Begrenzung der steuerfrei ersetzbaren Fahrtkosten auf 0,30 Euro pro Kilometer. Dieser vom BMF festgelegte pauschale Kilometersatz orientiert sich an den Reisekostensätzen des öffentlichen Dienstes. Insofern sind die steuerlichen Grundlagen für eine Erstattung von Kilometergeld nicht ohne weiteres vergleichbar. Während sich die km-Entschädigung im öffentlichen Dienst an den sog. „Mehraufwendungen“ orientiert, können an private Arbeitnehmer die anteiligen Gesamtkosten des Fahrzeugs steuerfrei gezahlt werden. Nach unseren Informationen ist davon auszugehen, dass ein Großteil der Arbeitnehmer außerhalb des öffentlichen Dienstes die tatsächlichen anteiligen Aufwendungen des eingesetzten Fahrzeugs erhält, soweit nicht ohnehin ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt wird. Aber schon allein dadurch, dass Letzteres inzwischen hunderttausendfach geschieht und die betroffenen Arbeitnehmer außerhalb des öffentlichen Dienstes damit überhaupt nicht mehr von den extremen Kostensteigerungen der zurückliegenden Monate und Jahre betroffen sind, sollte eine notwendige Erhöhung des Kilometersatzes nicht am Vergleich mit der Pri-vatwirtschaft scheitern. Wir bitten Sie daher nochmals dringend, die Wegstreckenentschädigung an die gestiegenen Kosten anzupassen. Mit freundlichen Grüßen Josef Bugiel stv. Vorsitzender Anpassung der Wegstreckenentschädigung Schreiben an den Bayerischen Staatsminister der Finanzen Herrn Erwin Huber MdLPostfach 22 00 03 80535 München
München, den 09.01.2008 Sehr geehrter Herr Staatsminister, zunächst bitte ich um Verständnis, wenn ich schon jetzt mit aller Dringlichkeit an mein Schreiben vom 20. November des vergangenen Jahres erinnere, mit dem ich ausführlich begründet um eine rasche Anpassung der Sätze der Wegstreckenentschädigung nachgesucht habe. Diese duldet in der Tat keinen Aufschub. Die Preise für Kraftstoff bewegen sich seit Monaten auf so hohem Niveau, dass die Beschäftigten bei jeder dienstlichen Benutzung ihres Privatfahrzeugs in beträchtlichem Ausmaß solche Dienstfahrten aus eigenen Mitteln mitfinanzieren. Das kann ihnen nicht länger zugemutet werden, zumal sich alle Experten darin einig sind, dass mit einer dauerhaften Absenkung der Kraftstoffpreise nicht zu rechnen ist; eher mit dem Gegenteil. Die Ihnen durch Art.25 BayRKG erteilte Ermächtigung, durch Rechtsverordnung die Wegstreckenentschädigung veränderten wirtschaftlichen Verhältnissen anzupassen, gebietet geradezu auf die geschilderte Situation zu reagieren. Denn es ist der Sinn dieser Bestimmung und all ihrer Vorgängerregelungen, flexibel und schnell für eine Anpassung sorgen zu können. Ich bitte Sie deshalb sehr eindringlich, die Sätze der Wegstreckenentschädigung zukunftsbezogen deutlich anzuheben. Dabei sollte durchaus auch ein Ausgleich dafür einbezogen werden, dass die jetzt geltenden Sätze seit langem nicht mehr kostendeckend sind. Immer häufiger hören wir die Ankündigung von Betroffenen, ihre Privatkraftwagen nicht mehr für dienstliche Zwecke zur Verfügung zu stellen. Eine solche Konfliktsituation möchte ich gerne vermeiden. Da die Steuerfreiheit für Wegstreckenentschädigungen nur bei einer Zahlung durch öffentliche Kassen gilt, wäre es wichtig, auch den steuerfreien Betrag für solche Entschädigungen von bisher 0,30 € deutlich anzuheben. Anderenfalls müssten ggf. Beschäftigte von Betrieben der öffentlichen Hand, die sich am Reisekostenrecht orientieren einen Teil der Zahlungen versteuern. Sehr geehrter Herr Staatsminister, ich würde mich freuen, wenn wir bei der Wegstreckenentschädigung ein weiteres positives Signal für die Beschäftigten setzen könnten. Mit freundlichen Grüßen gez.
Rolf Habermann Vorsitzender D u r c h g e s e t z t ! 3 % Besoldungserhöhung ab 01.10.2007 - Verbesserungen auch für Mehrkinderfamilien Bei einem Spitzengespräch mit Ministerpräsident Dr. Edmund Stoiber und Finanzminister Prof. Dr. Kurt Faltlhauser am 12.06.2007 konnte die Delegation des BBB (Vorsitzender Rolf Habermann sowie die stellvertretenden Vorsitzenden Josef Bugiel und Herman Benker) einen Durchbruch in der längst überfälligen Frage der Besoldungsanpassung für Beamtinnen und Beamte erzielen. Grundlage für das Gespräch war das Ergebnis im Tarifbereich (TV-L), wonach die Vergütung ab 1. Januar 2008 um 2,9 % erhöht wird. Zusätzlich wird für Tarifbeschäftigte gemäß TV-L mit dem Dezembergehalt 2007 einmalig 12 % des Tabellenentgelts für den Monat September 2007 (entspricht 1 % des Jahrestabellenentgelts 2007) ausgezahlt. Es konnten folgende Eckpunkte erzielt werden: - 3 % Besoldungserhöhung ab 01.10.2007 für Beamte und Versorgungsempfänger sowie entsprechende Erhöhung der Anwärtergrundbeträge
- Erhöhung des Familienzuschlags für Beamtinnen und Beamte ab dem 3. Kind um jeweils 50,-- Euro ab 01.10.2007
Keine Einigkeit war leider in der Arbeitszeitfrage erzielbar. Die Staatsregierung ist nach wie vor nicht gewillt, die Arbeitszeitverlängerung zurückzunehmen. Aus der Sicht des BBB ist festzuhalten, dass ein bundesweit einmaliges Ergebnis erzielt werden konnte, wenn auch nicht alle Wünsche erfüllt wurden. Insgesamt lindert das Ergebnis manche Schmerzen der Vergangenheit. |